Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten unterliegen strengen gesetzlichen Bestimmungen. Personenbezogene Daten werden in allen Ämtern, Behörden und auch Krankenkassen geführt. Auch die private Krankenversicherung speichert eine Reihe von personenbezogenen Daten ihrer Versicherten. Jedoch darf die private Krankenversicherung nur die Daten ihrer Kunden speichern, die versicherungstechnisch für sie relevant sind. Diese vertraulichen Daten dürfen keinesfalls an Dritte Personen ausgehändigt werden und müssen stets sicher unter Verschluss gehalten werden. Zu diesen Daten gehören das Geburtsdatum, der Familienstand, die Adresse, die Mitgliednummer und der Gesundheitszustand. Die Gesetzgebung macht keine Klassifizierung zwischen mehr oder minder zu schützenden Daten. Hier werden alle Aussagen gemeint, die etwas über eine Person aussagen.




