Pflegestufen

Durch die Einführung der Pflegeversicherung wurde durch die unterschiedlichen Pflegestufen entschieden, welche Patienten in welchem Ausmaß Pflegeleistungen erhalten. Hieraus sind drei unterschiedlichen Pflegestufen entstanden. Ein großes Augenmerk bei der Einstufung der Pflegestufen wird dabei auf die Grundpflege des Patienten gelegt. Bei der niedrigsten Pflegestufe 1 muss ein täglicher und dauerhafter Pflegebedarf von 90 Minuten notwendig sein. Hierbei ist es notwendig, dass 45 Minuten auf zwei Maßnahmen der Grundpflege entfallen. Die Pflegestufe 2 unterliegt der Schwerpflegebedürftigkeit. Die tägliche Pflege beträgt drei Stunden, wovon zwei Stunden auf die dreimal tägliche Grundpflege entfallen. Schwerstpflegebedürftigkeit ist mit der Pflegestufe 3 erreicht. Die zu leistende tägliche Pflege besteht aus 5 Stunden, davon entfallen 4 Stunden für die Grundpflege.