Rechnungsgrößen
In den Rechnungsgrößen sind zahlreiche Punkte zusammengefasst, welche sowohl für die private als auch die gesetzlichen Krankenversicherung wichtig sind. So legen die Rechnungsgrößen fest, ab welcher Beitragsbemessungsgrenze ein Angestellter in die private Krankenversicherung wechseln kann. Auch wird über die Rechnungsgrößen definiert, wie die Sätze für die Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und der Pflegeversicherung bemessen sind. Auch Punkte wie die Höhe des Krankentagegeldes, aber auch die Pflegeentgelte bei häuslicher und stationärer Pflege, sind über die Rechnungsgrößen definiert. Entsprechend der Entwicklung der Teuerungsraten, werden die Rechnungsgrößen von Zeit zu Zeit dem aktuellen Stand angepasst.




