Regelbeitrag
Der Regelbeitrag gibt für versicherungspflichtige Erwerbstätige die Höhe der monatlichen Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung an. Als Regelbeiträge bezeichnet werden die monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung aus der Höhe des monatlichen Einkommens berechnet, wobei ein Teil des monatlichen Beitrages vom Arbeitnehmer und der andere Teil des Krankenbeitrages vom Arbeitgeber beglichen werden. Festgelegt wird die Höhe des Regelbeitrages durch Bezugsgrößen, welche regelmäßig überprüft werden und entsprechend neu angepasst werden. Menschen mit einer selbständigen Tätigkeit unterliegen anderen Reglungen, so wird in der Regel als Bezugsgröße das durchschnittliche Einkommen in der jeweiligen Region, als der Regelbeitrag bemessen. Hierzu gibt es aber auch noch eine ganze Reihe von Sonderreglungen.




