Rehabilitationskur
Eine Kur dient der Gesunderhaltung oder Gesundung eines Patienten. Eine Rehabilitationskur kann notwendig werden, wenn nach einer ambulanten Behandlung nicht die gewünschten Heilerfolge eingetreten sind. Die Kosten dieser Kur werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, wenn die Kur notwendig ist, um einer Behinderung oder einer Pflegebedürftigkeit vorzubeugen. Diese Maßnahme kann entweder ambulant oder stationär erfolgen. Die Leistungen beinhalten die Leistungen des Arztes und die notwendigen medizinischen Anwendungen wie Massagen, Bäder etc. und erstrecken sich über einen Zeitraum von maximal 20 Tagen bei einer ambulanten und 30 Tage bei einer stationären Rehabilitationskur. Inwieweit die private Krankenversicherung die Kosten übernimmt, hängt von den abgeschlossen vertraglichen Leistungen ab.




