Rücktritt
Unter einem Rücktritt im Bereich der privaten Krankenversicherung versteht sich das Recht der Versicherung von einem Versicherungsvertrag zurückzutreten, falls die Versicherungsdaten beim Vertragseintritt nicht wahrheitsgemäß angegeben wurden. Ein klassisches Beispiel für einen Rücktritt stellt das Verschweigen von Erkrankungen dar, welche in einem Versicherungsantrag vermerkt werden müssen, da diese für die Berechnung der monatlichen Beiträge unerlässlich sind. Versicherungsnehmer sollten daher wahrheitsgemäß und mit großer Sorgfalt alle notwendigen Daten preis geben. Die Versicherungen haben bis drei Jahre nach Vertragsbeginn Zeit von ihrem Rücktritt gebrauch zu machen, sollte der Versicherungsnehmer gar vorsätzlich eine Täuschung vorgenommen haben, kann ein Rücktritt auch über diese Frist von drei Jahren hinaus geltend gemacht werden.




