Schadenversicherung
Bei einer Schadenversicherung verpflichtet sich der Versicherer gegenüber dem Versicherten im Schadensfall den entstanden Schaden zu regulieren. Bei der Schadenversicherung wird der Versicherte im vollen Umfang in Höhe des entstandenen Schadens entschädigt. Unterschiedliche Formen der Schadenversicherung decken einen großen Schadenbereich ab. Für diese Versicherungsform sieht der Gesetzgeber Regelungen vor. So darf sich der Versicherte nicht an dieser Versicherung bereichern. Der Versicherer ist nicht verpflichtet, gegenüber dem Versicherten eine höhere Summe als durch den aufgetretenen Schaden entstanden ist, zu regulieren. Diese Regelung tritt auch dann in Kraft, wenn die abgeschlossene Versicherungssumme über dem tatsächlich entstandenen Schaden liegt. Weitere Gründe für eine Verringerung der Regulierungssumme liegen in der vertraglich geregelten Höchstsumme oder der Höhe der Selbstbeteilung.




