Schiedsklausel

Bei einer Schiedsklausel umgehen die Vertragspartner im Falle von möglichen Rechtsstreitigkeiten die Gerichtsbarkeit durch den Staat. Durch den Einschluss einer Schiedsklausel wird im Falle einer Rechtsstreitigkeit ein Schiedsgericht hinzugezogen. Eine solche Schiedsklausel kann bei einer privaten Krankenversicherung in einem Versicherungsvertrag zwischen beiden Vertragspartnern vereinbart werden. Eine Einbindung dieser Klausel in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der einzelnen Versicherungsgesellschaft ist möglich. Eine Schiedsklausel muss gemäß deutschem Recht auf alle Fälle in schriftlicher Form erstellt sein. Sie kann bereits bei Vertragsabschluss, während der Vertragslaufzeit oder gar, wenn sich alle Parteien einig sind, erst bei einem auftretenden Streitfall abgeschlossen werden. Zusätzlich zu einer Schiedsklausel können die Vertragspartner auch noch den Schiedsort und das Verfahrensrecht wählen sowie die Schiedsrichter benennen und die Sprache bestimmen.