Schmerzensgeld

Wenn durch das Verschulden Dritter einer Person ein Schaden an Körper oder Seele entsteht, dann sieht das Gesetz Schmerzensgeld vor. Schmerzensgeld ist eine so genannte Form des Schadenersatzes für entstandene Schmerzen oder erlittene Qualen. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich je nach Ausmaß und der Schwere der Verletzungen, nach der Dauer und der Folgeschäden. Weiterhin ist die Höhe auch davon abhängig, ob eine Mitschuld getragen wird. Schmerzensgeld wird per Gericht eingeklagt. Die Gerichte richten sich nach einer Schmerzensgeldtabelle, in der die einzelnen Verletzungen und das entsprechende Schmerzensgeld eingestuft sind. Dem Geschädigten soll hiermit ein angemessener Ausgleich für die entstandenen körperlichen Schmerzen oder seelischen Qualen zugedacht werden.