Schweigepflichtentbindungserklärung

Ärzte und Krankenhaus stehen unter der Schweigepflicht. Das bedeutet, dass sie über den aktuellen Zustand und den Daten des Patienten verschwiegen sein müssen. Ausnahme sind nur bestimmte enge Familienangehörige, die zuvor angegeben wurden. Wird diese Schweigepflicht nicht eingehalten, wird der Titel aberkannt und eine Entlassung ist die Folge. Ein Arzt kann allerdings von der Schweigepflicht entbunden werden. Dafür muss der Patient eine Schweigepflichtentbindungserklärung selbst verfassen und unterschreiben. In dieser erlaubt der Patient dem Arzt, anderen Personen private Daten mitzuteilen. Sinn macht dies, wenn beispielsweise enge Freunde über den Gesundheitszustand informiert werden sollen oder können.