Schwerbehinderte

Versicherte in der privaten Krankenversicherung haben Anspruch auf Aufnahme in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie im Versicherungsverlauf Schwerbehindert werden. Als Schwerbehinderte dürfen sie sich freiwillig in der GKV versichern, natürlich auch dann, wenn sie nicht versicherungspflichtig sind. Der Schwerbehindertenausweiß, den Menschen mit Behinderung oder einer chronischen Krankheit bekommen, weil diese 50 % Einschränkung bedeutet, wird ihnen vom Versorgungsamt ausgestellt. Wichtig ist, dass der Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung nur in den ersten drei Monaten nach der Feststellung der Schwerbehinderung möglich ist.