Sozialversicherung Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung gehört zur Sozialversicherung und ist für Arbeitnehmer eine Pflichtversicherung, so fern nicht Kriterien erfüllt werden, welche es dem Arbeitnehmer erlauben in die private Krankenversicherung zu wechseln. Die Sozialversicherungen inkl. Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung dienen dazu, für jeden Bundesbürger eine soziale Absicherung zu schaffen. Es handelt sich bei jeder einzelnen Sozialversicherung um einen Versicherungsschutz, welcher auf der Solidarität ihrer Mitglieder beruht. Dies bedeutet, dass Mitglieder mit größeren Einkommen mehr Beiträge zur Absicherung des Systems leisten, als Mitglieder mit geringerem Einkommen tun können.




