Spartrennung

Bei der Spartrennung handelt es sich um eine gesetzliche Vorgabe, welche sich an Anbieter privater Versicherungsangebote richtet. So besagt die Spartrennung, dass Versicherungen welche verschiedene Versicherungsangebote wie beispielsweise Kranken- oder Lebensversicherung anbieten, diese in getrennten Gesellschaften verwalten müssen. Dies soll sicherstellen, dass Gewinne einer Sparte auch nur den Versicherten dieses Bereiches zugutekommen und nicht zwischen den einzelnen Angebotsbereichen transferiert wird. So sorgt die Spartrennung für ein hohes Maß an Transparenz und schützet beispielsweise Altersrückstellungen und zeigt auch die Kostenstruktur des Versicherungsanbieters klar auf.