Standardtarif
Bei dem Standardtarif handelt es sich um einen Krankenversicherungstarif der privaten Krankenversicherung, welcher im Zuge der Gesundheitsreform zum 1.1.2009 in Kraft getreten ist. Der Standardtarif bietet privaten Versicherten die Möglichkeit in einen verhältnismäßig günstigen Krankenversicherungstarif zu wechseln, welcher von seiner Leistung dem der gesetzlichen Krankenkasse entspricht und von seiner Höhe dem Durchschnitt der höchsten Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Mit dem Standardtarif werden Versicherte angesprochen, die älter als 55 Jahre sind und mit ihrem Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Gleichzeitig dient der Basistarif auch dazu, nicht mehr Versicherten die Möglichkeit zur Rückkehr in einen Krankenversicherungsschutz zu ermöglichen.




