Stationäre Heilbehandlung
Bei einer stationären Heilbehandlung gibt es große Unterschiede zwischen den Versicherungsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung. Besonders gesetzlich Versicherte kommen durch die stationäre Heilbehandlung in den Genuss einer medizinisch notwendigen Behandlung. Dies bedeutet, dass alternative und meist deutlich schonendere Behandlungsmethoden für gesetzlich Versicherte ohne Zuzahlung nicht in Anspruch genommen werden können. Versicherte der privaten Krankenversicherung haben hingegen die Möglichkeit ein deutlich größeres Behandlungsspektrum in Anspruch zu nehmen, auch Chefarzt Behandlung oder Unterbringung im Zwei-Bett-Zimmer gehören meist zu den Grundleistungen der Versicherung.




