Subsidiarität
Vor allem viele Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung sichern sich durch private Zusatzversicherungen ab, um einen deutlich besseren Krankenversicherungsschutz zu genießen. Im Leistungsfall wird dann von einer so genannten Subsidiarität gesprochen, dies bedeutet, dass ein Rangverhältnis unter den einzelnen Versicherungen besteht. Im Fall eines gesetzlich Versicherten werden erst die Kosten mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet, alle Kosten darüber hinaus die privat abgerechnet werden können, können dann an die private Zusatzversicherung weitergeleitet werden. Die Subsidiarität soll auch ausschließen, dass gleiche Kosten für eine Behandlung von mehreren Versicherungen beglichen werden.




