Suchtklausel
In der privaten Krankenversicherung gab es für die Versicherten eine Suchtklausel. Diese Suchklausel hatte jegliche Krankheiten und deren Folgeerscheinungen ausgeschlossen, die auf Grund einer Sucht entstanden sind. Diese Suchtklausel hatte den Grund, da die Kosten für eine Suchtbehandlung sowie die Folgekosten nicht einzuschätzen waren. Auch wollten die Krankenkassen mit einer Kostenübernahme nicht noch die Sucht weiter unterstützen. Heutzutage beinhaltet die Suchtklausel in der PKV nur noch den Ausschluss von Entziehungskuren und Entziehungsmaßnahmen. Somit bieten die privaten Krankenversicherungen mittlerweile für Suchtkranke den gleichen Versicherungsschutz wie die gesetzlichen Krankenversicherungen an und übernehmen die Kosten für Suchtkrankheiten.




