sozialversicherung

Sozialversicherung

Unter dem Begriff Sozialversicherung sind in Deutschland die gesetzlichen Angebote der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung zusammengefasst. Bei jeder einzelnen Sozialversicherung handelt es sich um eine sogenannte Pflichtversicherung, welche für jeden Bundesbürger verbindlich ist, so fern nicht entsprechende Kriterien für eine Entbindung vorliegen. Dies kann beispielsweise für den Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung vorliegen, wenn das jährliche Einkommen über einer festgelegten Grenze liegt, sodass die Möglichkeit besteht, in die private Krankenversicherung zu wechseln. So kann beispielsweise die gesetzliche Sozialversicherung auch im Bereich der Rente durch einen privaten Anbieter ersetzt werden, wenn die jährlichen Einkünfte über der Bemessungsgrundlage liegen.

Private Krankenversicherung Vergleich !

VON EXPERTEN GEPRÜFT - JETZT KOSTENLOSEN VERGLEICH ANFORDERN


Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und willige ein, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme, Auftrags-, Angebotserfassung und Zuordnung für eventuelle Rückfragen dauerhaft gespeichert werden.* Widerrufsrecht: Diese Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an uns widerrufen.*



Lexikon

Lexikon

In unserem Lexikon bringen wir Ihnen Fachbegriffe von A bis Z aus dem Bereich der Krankenversicherung und des Gesundheitswesens näher. Die Palette der Begrifflichkeiten reicht von Aberration bis zum Zulassungsbezirk.