Teilzeitarbeit
Teilzeitarbeit ist ein regelmäßiges Arbeitsverhältnis, bei dem ein Arbeitnehmer weniger an Arbeitszeit zur Verfügung stellt als ein Vollzeitarbeitnehmer. Das kann entweder in Form von verkürzter Arbeitszeit am Tag oder in Form von Arbeiten nach Bedarf ausfallen. Teilzeitarbeit ist in den letzten Jahren sehr populär geworden. Teilzeitarbeit unterliegt ebenfalls gesetzlichen Bestimmungen und basiert somit auf einer gesicherten Rechtsgrundlage. Grundsätzlich gelten die gleichen Rechtsgrundlagen wie bei einem Vollzeitarbeitsverhältnis. Es besteht lediglich ein Unterschied bei der Arbeitszeitdauer. Bei der Teilzeitarbeit bestehen auch Sonderformen, die so genannten Minijobs. Hier handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung bis 400,- Euro. Teilzeitarbeitskräfte sind auf jeden Fall in der Sozialversicherung. Das heißt sie sind Renten- und Arbeitslosenversichert. Weiterhin können sie je nach Wahl entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in der privaten Krankenversicherung versichert sein.




