Therapiefreiheit
Bei der Therapiefreiheit handelt es sich um eine Verpflichtung für einen behandelnden Arzt, dass die Form der Therapie für einen Patienten gewählt wird, welche das geringste gesundheitliche Risiko mit sich bringt. Vor allem im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Therapiefreiheit auch an die Wirtschaftlichkeit gebunden, dies bedeutet das Therapien von ihren Kosten in einem vernünftigen Verhältnis zum Therapieerfolg stehen muss. Anders hingegen sieht es bei Versicherten der privaten Krankenversicherung aus, hier ist die Therapiefreiheit in der Regel deutlich großzügiger bemessen. Sodass auch Therapien bzw. deren Kosten übernommen werden, die bei der gesetzlichen Krankenkasse, aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssten.




