Teilstationär
Teilstationär bedeutet der Aufenthalt eines Erkrankten in einem Krankenhaus oder Pflegeeinrichtung ohne Unterbringung und Verpflegung. Ist die Behandlung eines Patienten teilstationär, dann ist die Verweildauer geringer als 24 Stunden. Teilstationär umfasst in der Regel die medizinische Behandlung eines Patienten während des Tages in einem gewissen Zeitrahmen. Die Form der teilstationären Behandlung kann sowohl in Tages- als auch Nachtkliniken erfolgen. Weiterhin können auch pflegebedürftige Personen in einer Pflegeeinrichtung teilstationär untergebracht werden, wenn sich zum Beispiel eine spontane Verschlechterung des Pflegezustands eingestellt hat oder eine Pflegeperson teilweise entlastet werden muss. In solchen Fällen kann durch eine teilstationäre Pflege eine vollstationäre Pflege vermieden werden.