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Teilstationäre Behandlung

Ein Aufenthalt in einem Krankenhaus kann entweder eine teilstationäre Behandlung oder eine vollstationäre Behandlung notwendig machen. Bei der vollstationären Behandlung handelt es sich um die übliche Form der Krankenhausbehandlung mit der notwendigen ärztlichen Versorgung und der Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus. Die teilstationäre Behandlung sieht hingegen lediglich die notwendige medizinische Versorgung in einem Krankenhaus vor. Eine teilstationäre Behandlung wird dann gewählt, wenn eine Unterbringung nebst Verpflegung medizinisch nicht notwendig ist. Diese Form der Behandlung wird auch tagesklinische- oder nachtklinische Behandlung genannt. Die Kosten für eine teilstationäre Behandlung werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Auch die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten für diese Behandlung. Sie zahlt jedoch in der Regel kein Krankenhaustagegeld.

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