Verhaltenstherapie

Bei einer Verhaltenstherapie versucht der Therapeut den Patienten bei einem gestörten Verhalten oder Verhaltensauffälligkeiten, entweder durch eine Einzeltherapie oder einer Gruppentherapie, die Umstände herauszufinden, die zu der Verhaltensauffälligkeit geführt haben. Eine Verhaltenstherapie kann unter Umständen bei Depressionen, Angstzuständen, Panikattacken, Suchtverhalten, Stress oder mangelndem Selbstwertgefühl notwendig werden. In einer Verhaltenstherapie werden dann die Ursachen und Mechanismen, die zu dem gestörten Verhalten führen, ermittelt. Ziel der einer jeden Verhaltenstherapie ist, gemeinsam mit dem Therapeuten, neue Verhaltensmuster und Lebenseinstellungen zu erlangen, die dann ein unbeschwertes Leben ermöglichen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nach einem genehmigten Antrag die Kosten für eine solche Therapiemaßnahme. Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten beim Basistarif nur nach einem Antrag. Beim Abschluss von Zusatztarifen können diese Leistungen mit aufgenommen werden.