Verrichtungen
Kann ein Mensch seinen täglichen Verrichtungen nicht mehr nachkommen, gilt er als pflegebedürftig. Dabei wird bei der Verrichtung des täglichen Lebens grundsätzlich unterschieden zwischen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Zur Grundpflege gehört zunächst einmal die Ernährung und Körperpflege. Es muss grundsätzlich die Nahrungszubereitung und Nahrungsaufnahme sichergestellt werden. Bei der Körperpflege ist besonders das Waschen, Duschen, Zahnpflege, Körperpflege, aber auch die Darm- und Blasenentleerung ein wichtiger Punkt. Hier schließt sich auch ein weiterer Punkt mit ein, nämlich die Mobilität. Aufstehen und zu Bettgehen, An- und Ausziehen, Stehen, Gehen, Treppensteigen usw. All dies fällt unter den Oberbegriff Verrichtung des täglichen Lebens.




