Versicherungsbeitrag

Mitglieder in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung können ihren Versicherungsbeitrag monatlich bezahlen. Es besteht aber auch durchaus die Möglichkeit, die Beiträge für die Krankenversicherung vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zu bezahlen. Die Beiträge sind eine Pflichtleistung, welche der Versicherungsnehmer pünktlich zu leisten hat. Im Gegenzug hat der Versicherer ebenfalls seine Leistung zu erbringen. Kommt ein Mitglied seinen Zahlungen nicht nach, muss der Versicherer keine Leistung erbringen. Die Versicherungsgesellschaft hat dann in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht gegenüber dem Versicherten. Dadurch erlischt folglich der Versicherungsschutz.