Versicherungsdauer

In einem Versicherungsvertrag ist die Versicherungsdauer ein wesentlicher Bestandteil. Diese kann je nach Vertrag unterschiedlich sein. Die Versicherungsdauer wird immer gemäß den Bedingungen der jeweiligen Gesellschaft vereinbart. Die Versicherungsdauer muss im Versicherungsvertrag und in der Police vermerkt sein, welche dann nach dem Vertragsabschluss von der Versicherungsgesellschaft ausgestellt wird. Bei Verträgen wird üblicherweise eine Vertragsdauer von einem Jahr, fünf Jahren oder zehn Jahren festgelegt. Es gibt aber auch Versicherungsverträge, bei denen dann mehrere Jahrzehnte als Versicherungsdauer eingetragen werden, wie zum Beispiel bei Kapitallebensversicherungen. Möchte ein Versicherungsnehmer eine Versicherung wechseln, kann er dies nur zum Vertragsende tun. Wird nicht gekündigt, verlängert sich der Versicherungsvertrag stillschweigend um eine vorher vereinbarte Zeit.