Versicherungspflicht verschiedener Gruppen
Ist von der Versicherungspflicht verschiedener Gruppen die Rede, so ist damit zwar die allgemeine Versicherungspflicht gemeint, allerdings sieht diese in den verschiedenen Gruppen etwas anders aus. Häufig handelt es sich um die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung besteht nicht. Die GKV unterscheidet Mitglieder, welche bei Ihnen pflichtversichert, oder freiwillig versichert sind. Ob eine Person versicherungspflichtig ist, entscheidet das Einkommen. Übersteigt dieses die Einkommensgrenze, besteht die Möglichkeit der privaten Krankenversicherung. Studenten, oder auch Eltern auf Zeit haben die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.




