Versorgungsausgleich

Im Falle einer Scheidung, tritt ein Versorgungsausgleich ein, welcher der gerechten Verteilung der Güter dient, die während der Zeit der Ehe erworben wurden. Darunter fallen auch die in dieser Zeit erworbenen Versorgungsanwartschaften. Hat davon ein Ehepartner mehr erwoben als der andere, was meistens so ist, denn die Frauen sind meist der Kindererziehung wegen zu Hause, muss der andere die Hälfte seines Überschusses an den anderen abgeben. So wird gewährleistet, dass auch dieser Ehepartner eine eigenständige Absicherung gegenüber Alter und Invalidität haben kann, obwohl er auf eine eigenen Erwerbstätigkeit verzichtet hat.