Wahl des Behandlers

Ist die Rede von der Wahl des Behandlers, ist damit die Möglichkeit der freien Arztwahl gemeint. Allerdings steht diese Wahlmöglichkeit einem Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht immer zur Verfügung. Dort ist dies nur eingeschränkt möglich. Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung können also einen Arzt ihrer Wahl bestimmen, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die da wären: Es muss sich um einen niedergelassenen Arzt handeln, der zusätzlich Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Ein Arztwechsel zu einem Facharzt ist nur mit einer Überweisung durch den Hausarzt möglich.