Wahlärztliche Leistungen
Wahlärztliche Leistungen sind besondere Leistungen während eines Krankenhausaufenthaltes. Sucht man nach dem Begriff wahlärztliche Leistungen, sind diese häufig unter Wahlleistungen zu finden. Die wahlärztlichen Leistungen grenzen sich ganz klar von den allgemeinen Leistungen ab. Während die allgemeinen Leistungen zur Grundversorgung gehören, werden wahlärztliche Leistungen von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Das liegt daran, dass diese Leistungen über das normale nötige Maß hinausgehen. Möchte man als gesetzlich Versicherter Wahlleistungen erhalten, kann man dafür eine Zusatzversicherung abschließen. So ist bei einem Krankenhausaufenthalt ebenfalls ein Einbettzimmer oder die Chefarztbehandlung möglich.




