Wohnungswechsel
Es versteht sich eigentlich von selbst, dass auch ein Wohnungswechsel bei der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung angeben werden muss, sodass der Versicherte postalisch und telefonisch weiterhin für die Versicherung erreichbar ist. Meist lässt sich die Aktualisierung der Daten schnell und unbürokratisch vollziehen. Die meisten Versicherungen bieten hierzu entsprechende Formulare, welche online bezogen werden können und formlos an die Versicherung geschickt werden können. Alternativ kann auch ein Besuch in einem Kundencenter der jeweiligen Krankenversicherung erfolgen, so fern sich ein entsprechendes Angebot in der Nähe des Wohnortes befindet. Es sollte bedacht werden, dass nicht aktuelle Daten einen Verstoß gegen die Versicherungsbedingungen darstellen können.




