wehrdienst

Wehrdienst

In der heutigen Zeit leisten nicht nur junge Männer ihren Wehrdienst, vermehrt absolvieren auch Frauen diesen. Als Wehdienstleistender wird man in der gesetzlichen Krankenversicherung als Pflichtmitglied geführt. Die Kosten für die GKV werden vom Bund getragen. Während der Zeit des Wehrdienstes erhalten Wehrdienstleistende keine Leistungen von der Krankenkasse, welche über die truppenärztliche Versorgung geregelt werden kann. Somit besteht für Wehrdienstleistende das Recht auf Versorgung durch den Truppenarzt. Hat ein Wehrdienstleistender Angehörige, welcher er in der Familienversicherung versichert hat, so stehen diesen während des Wehrdienstes diese Leistungen weiterhin zu.

Private Krankenversicherung Vergleich !

VON EXPERTEN GEPRÜFT - JETZT KOSTENLOSEN VERGLEICH ANFORDERN


Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und willige ein, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme, Auftrags-, Angebotserfassung und Zuordnung für eventuelle Rückfragen dauerhaft gespeichert werden.* Widerrufsrecht: Diese Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an uns widerrufen.*



Lexikon

Lexikon

In unserem Lexikon bringen wir Ihnen Fachbegriffe von A bis Z aus dem Bereich der Krankenversicherung und des Gesundheitswesens näher. Die Palette der Begrifflichkeiten reicht von Aberration bis zum Zulassungsbezirk.