Zahlungsverzug

Ein Versicherungsnehmer hat grundsätzlich eine Zahlungspflicht für einen abgeschlossenen Versicherungsvertrag. Vor allem in den Bereichen Krankenversicherung und Sachversicherung sollten Versicherungsnehmer besonders Acht geben, ihren Zahlungspflichten nachzukommen. Gerät ein Versicherungsnehmer in Zahlungsverzug, wird dieser angemahnt. In Zahlungsverzug gerät man, wenn man einen Beitrag nicht fristgerecht überweist oder abbuchen lässt. Kommt es vor, dass ein Versicherungsnehmer öfter oder regelmäßig in Zahlungsverzug gerät, ist es durchaus möglich, dass die Versicherungsgesellschaft vom Vertrag zurücktritt. In solch einem Fall besitzt der Versicherungsnehmer dann keinen Versicherungsschutz mehr. Ein neuer Vertrag bei einer anderen privaten Krankenversicherung ist in diesem Fall nur erschwert möglich.