Zahnersatz

Ist die Rede von einem Zahnersatz, handelt es sich entweder um Kronen, Brücken oder Implantate. Damit kann ein kranker oder fehlender Zahn vom Zahnarzt überzogen werden. Durch die Implantate werden fehlende Zähne 1:1 ersetzt. Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse sollten wissen, dass diese sich nur mit einem Pflichtanteil an den Kosten für Zahnersatz beteiligen. Vorbeugend ist es ratsam, sich als gesetzliche Krankenversicherter, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Für Patienten mit einer privaten Krankenversicherung gelten die gleichen Leistungen. Privatpatienten mit einem Basistarif müssen hier ebenfalls Eigenleistung erbringen. Nur Privatpatienten in höheren Tarifen erhalten auch höhere Leistungen im Bereich des Zahnersatzes.