Zahnersatz – Härtefallregelung

Die Zahnersatz – Härtefallregelung greift in den Fällen, in denen Patienten auf einen Zahnersatz angewiesen sind, diese aber aufgrund der der monatlichen Einkünfte nicht finanzieren können. Im Klartext bedeutet dies für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, bei einem entsprechend niedrigen Einkommen keine Zuzahlung zum Zahnersatz durch den Versicherten zu erfolgen hat. Damit die Zahnersatz – Härtefallregelung auch greift, muss dies vor einer Behandlung aber schriftlich mit der Krankenkasse abgeklärt werden. Bei dieser Klärung wird auch darüber entschieden, in welcher Höhe die Krankenkassen etwaige Zuschüsse über die normale Kostenübernahme hinaus übernimmt. Zu bedenken hierbei ist aber, dass nur Kosten übernommen werden, die medizinisch sinnvoll sind und die Basisversorgung darstellen.