Zahnersatz Bonusregelung

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für einen Zahnersatz ca. 50 Prozent des Rechnungsbetrags eines Zahnarztes als Zuschuss. Diese Regelversorgung für Zahnersatz kann durch eine Zahnersatz Bonusregelung etwas höher ausfallen. Durch das regelmäßige Führen eines so genannten Bonusheftes erhalten Patienten von den gesetzlichen Krankenkassen zuzüglich zu der Regelversorgung für Zahnersatz noch eine Zahnersatz Bonusregelung. Dieses Bonusheft wird bei jeder Vorsorgeuntersuchung mit einem entsprechenden Eintrag versehen. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen sollen in der Regel einen kostspieligen Zahnersatz vermeiden. Sollte aber dennoch ein Zahnersatz notwendig werden, wird der Patient durch das regelmäßige Führen eines Bonusheftes in gewisser Hinsicht entschädigt, da sich der Eigenanteil für ihn verringert.