Zahnersatz GKV

Seit dem Januar 2005 sind neue Regeln für Zahnersatz GKV in Kraft getreten. Die neuen Regelungen für Zahnersatz GKV bieten den Patienten nun mehr Möglichkeiten, sich für den Zahnersatz ihrer Wahl zu entscheiden. Zuzahlungen zum Zahnersatz müssen von den Patienten nur dann geleistet werden, wenn der Zahnersatz aufwendiger ist als aus medizinischer Sicht notwendig ist. Das bedeutet für den Patienten, sich vor einer Zahnersatz Behandlung ein detailliertes Angebot vom behandelnden Zahnarzt erstellen zu lassen, damit im Vorfeld genau geklärt ist, wie hoch der Eigenanteil für den Patienten ist. Es so, dass der Patient mit dem Arzt eine vertragliche Vereinbarung über die Zahnersatzbehandlung abschließt.