Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit
Die Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit wird von der jeweilig zuständigen Ärztekammer ausgesprochen. Der Sinn einer solchen Zulassung ist es, dass kontrolliert wird, dass nicht zu viele oder zu wenige Ärzte eines Fachgebietes sich in einem bestimmten Gebiet niederlassen durch die Kontrolle wird eine Über- oder Unterversorgung ausgeschlossen, sodass es eine flächendeckende Versorgung mit ärztlichen Leistungen in Deutschland gibt. Die Zulassung unterliegt bestimmten Quoten, welche bei einem Antrag zur Zulassung einer vertragsärztlichen Tätigkeit überprüft werden. Trotz dieser Regelungen ist es in den letzten Jahren vor allem in dünn besiedelten Gebieten zur Unterversorgung mit ärztlichen Leistungen gekommen.




