Zulassungsbeschränkung
Die Zulassungsbeschränkung regelt, wie viele Ärzte sich in einem Bezirk niederlassen können. Dadurch soll sichergestellt werden, dass es weder eine Unter- noch eine Überversorgung an Ärzten in einem bestimmten Gebiet gibt. Die Zulassungsbeschränkungen werden von den jeweiligen Ärztekammern überwacht, welche auch für die Vergabe der Zulassungen verantwortlich sind. Hierbei handelt es sich nur um Ärzte, welche neben Patienten der privaten Krankenversicherung auch Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung behandeln wollen. Sollte ein Arzt ausschließlich Patienten behandeln wollen, deren Leistungen nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden, unterliegt dieser nicht den Zulassungsbeschränkungen.




