Zulassungsordnung

Die Zulassungsordnung regelt die Vergabe von Zulassungen für niedergelassene Ärzte in einem Zulassungsbezirk. Dies bedeutet, dass ein Arzt, welcher sich gerne in einem bestimmten Gebiet mit einer Praxis niederlassen möchte, erst eine Anfrage bei dem jeweiligen Zulassungsausschuss stellen muss. Dieser Ausschuss prüft dann mithilfe der Zulassungsordnung, ob eine Zulassung in dem jeweiligen Bezirk überhaupt möglich ist. In erster Linie geht es hierbei vor allem darum, ob eine Unter- oder Unterversorgung der jeweils angebotenen ärztlichen Leistung vorhanden ist. Sollte eine Unterversorgung des Fachgebietes vorliegen, wird eine Zulassung erteilt. Sollten schon genügend Ärzte mit der angegeben Fachrichtung im Bezirk vertreten sein, wird der Zulassungsantrag abgelehnt.