Zulassungssperre

Ärzte, die sich in einer bestimmten Region mit einer Praxis niederlassen möchten, müssen einen entsprechenden Zulassungsantrag stellen, welche dann von einem Zulassungsauschuss auf Zulässigkeit überprüft wird. Hier geht es vor allem darum, ob es in dem jeweiligen Bezirk ein Unter- oder Überangebot an Ärzten gibt. Sollten zu viele Ärzte einer gleichen Fachgruppe in einem Bezirk vorhanden sein wird eine Zulassungssperre ausgesprochen und Ärzte einer bestimmten Fachrichtung können sich erst wieder hier niederlassen, wenn die Praxis eines niedergelassenen Arztes geschlossen wird. Durch diese Maßnahme soll erreicht werden, dass in jedem Bezirk eine ausreichende Versorgung mit ärztlicher Versorgung gewährleistet ist und es zum anderen auch nicht zu einem Überangebot an Ärzten in einem Bezirk kommt.