Zulassungsverordnung
In der Zulassungsverordnung sind alle Vorgaben und Bedingungen festgelegt, welche bei der Zulassung eines Arztes oder Zahnarztes zu beachten sind. Sollte ein Arzt / Zahnarzt planen sich in einem bestimmten Bezirk mit einer Praxis niederzulassen, sind die vollständigen Unterlagen bei zuständigen Zulassungsausschuss einzureichen, welcher zum einen die eingereichten Unterlagen prüft und zum anderen anhand von Quoten errechnet, ob in dem jeweiligen Bezirk überhaupt eine Zulassung einer weiteren Praxis möglich ist. So dient die Zulassungsordnung vor allem dazu, dass es nicht zu einem Überangebot an medizinischer Versorgung kommen kann und dadurch in anderen Bezirken ein Unterangebot an medizinischer Versorgung auftreten.




