Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Für Ärzte, die sich als Vertragsarzt in einem bestimmten Bezirk niederlassen möchten, gilt die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte, in welcher die exakten Vorgaben definiert sind, welche für die Erteilung einer Zulassung notwendig sind. Der Sinn solch einer Zulassungsverordnung für Vertragsärzte liegt vor allem darin, dass sowohl eine Über- als auch eine Unterversorgung von medizinischen Leistungen unterbunden werden. So kann es bei einem Überangebot von niedergelassenen Hausärzten und Fachärzten zu einem Zulassungstopp kommen, sodass sich erst wieder ein Arzt in dem Bezirk niederlassen kann, wenn eine niedergelassene Praxis geschlossen wird.




