Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

Die Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte regelt die Zulassung von Zahnärzten in einem Bezirk. Durch diese Regelung wird vor allem vermeiden, dass sich in einem Bezirk zu viele Zahnärzte niederlassen und es zu einer Überversorgung kommt. Die Zulassungsunterlagen werden von einem Zulassungsausschuss überprüft, welche anhand von Quoten über die Zulassung in dem jeweiligen Bezirk entscheiden. Ein wichtiger Faktor stellt hierbei die Über- oder Unterversorgung mit zahnärztlicher Versorgung dar. In Bezirken in denen bereits viele Zahnärzte angesiedelt sind, wird ein Zulassungsstopp ausgesprochen, sodass sich hier erst ein Zahnarzt wieder niederlassen kann, wenn eine bestehende Praxis aufgelöst wird.