Zuständige Krankenkasse

In Deutschland werben sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherungen um die Gunst ihrer Patienten, sodass den Versicherten eine große Auswahl an unterschiedlichen Angeboten vorliegt. Ist erst einmal die Entscheidung für ein Angebot gefallen, führt die zuständige Krankenkasse alle relevanten und die Krankenkasse betreffenden Aufgaben aus. Hierbei gibt es aber einen riesigen Unterschied zwischen privaten und gesetzlichen Angeboten. Bei den gesetzlichen Angeboten werden die angebotenen Regelleistungen der Krankenkasse direkt von der Krankenkasse mit dem Arzt abgerechnet. Bei den privaten Krankenversicherungen hingegen rechnet der Arzt direkt mit dem Patienten die Kosten der Behandlung ab. Der Patient kann dann die Rechnung bei seiner zuständigen Krankenkasse einreichen und je nach Versicherungsschutz, den gesamten, oder nur einen Teil des Betrages erstattet bekommen.