Zweigpraxis

Ähnlich wie bei Unternehmen können auch Ärzte ihren Betrieb ausbauen. Dies kann beispielsweise durch die Gründung einer Zweigpraxis der Fall sein, welche entweder vom Arzt eigenständig betrieben wird, oder in dem beispielsweise ein Arzt für diese Zweigpraxis angestellt wird. Natürlich unterliegt die Gründung einer Zweigpraxis auch der Zulassungsordnung für Ärzte, sodass vorher geprüft werden muss, ob in dem Bezirk überhaupt weiterer Bedarf an einer zusätzlichen Praxis besteht. In den letzten Jahren wurde die Gründung einer Zweigpraxis ungemein erleichtert und ist im VÄndG (Vertragsarztrechtsänderungsgesetz) genau festgelegt.