Der Arbeitgeberanteil private Krankenversicherung
Die Sozialversicherungsbeiträge sind nach den Regelungen des deutschen Sozialgesetzbuches paritätisch vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufzubringen. Das gilt auch für den Fall, dass das Entgelt eines Arbeitnehmers über der Versicherungspflichtgrenze liegt und er sich bei einer privaten Krankenversicherung versichert hat. Die derzeitige Versicherungspflichtgrenze liegt bei einem Jahreseinkommen von 48.600 Euro, was einem monatlichen Bruttoeinkommen von 4.050 Euro entspricht.
Die Aufteilung der Beiträge bei der gesetzlichen Krankenversicherung sieht vor, dass zum normalen Beitragssatz, der im Basistarif inzwischen für alle Krankenversicherungen einheitlich festgelegt worden ist, 0,9 Prozent hinzu kommen, die vom Arbeitnehmer allein aufgebracht werden müssen. Der restliche Beitrag für die Krankenversicherung teilt sich gleichmäßig zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf. Sonderregelungen in der Sozialversicherung zur Verteilung der Beiträge zwischen Arbeitgeber und Versichertem werden überall dort angewendet, wo das versicherungspflichtige Einkommen des Arbeitnehmers die 800 Euro Grenze pro Monat nicht überschreitet. Hier kommt häufig das so genannte Gleitzonenmodell zur Anwendung, bei dem der Arbeitgeber einen deutlich höheren Anteil an den Kosten der Sozialversicherung übernehmen muss.
Schaut man sich die Statistiken der Entwicklung des Bruttonationaleinkommens seit 1960 an, dann stellt man fest, dass der Anteil der Nettolöhne und Gehälter ab 1976 kontinuierlich gesunken ist. Im Vergleich dazu ist die Belastung der Arbeitnehmer mit Beiträgen zur Sozialversicherung im Verhältnis zum Nettoeinkommen deutlich angestiegen, während die Belastungen der Arbeitgeber nahezu gleich geblieben sind. Dort spiegelt sich wieder, dass die Betragssätze der Krankenversicherung kontinuierlich gesteigert wurden. Das hat unter anderem auch dazu geführt, dass die Nettoeinkommen der Unternehmer deutlich auf Kosten der Arbeitnehmer gesteigert worden sind.
Was hat das mit dem Arbeitnehmeranteil private Krankenversicherung zu tun? Hier muss man wissen, dass der Arbeitnehmer, sofern er nicht einen individuellen Privatvertrag abschließt, im Basistarif bis zur Beitragsbemessungsgrenze voll zur Kasse gebeten wird. Das Sozialgesetzbuch in Verbindung mit dem deutschen Steuerrecht hat jedoch die Zuschüsse des Arbeitgebers ab Juli 2009 auf maximal 257,25 Euro festgelegt. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer auch nur dann diesen höchstmöglichen Zuschuss bekommt, wenn sein Beitrag für die private Krankenversicherung das Doppelte dieses Betrages übersteigt. Damit wäre keine gleichmäßige Verteilung der Kosten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer mehr gewährleistet, sondern der Arbeitnehmer würde einen höheren Anteil als die Hälfte der Beiträge plus die 0,9 Prozent vom Arbeitnehmer ohnehin allein zu tragenden Beiträge zahlen müssen.
Der höchstmögliche Arbeitgeberanteil private Krankenversicherung richtet sich immer nach den von den gesetzlichen Krankenkassen erhobenen Beiträgen bei einem Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Dabei muss man auch wissen, dass der Arbeitgeberanteil private Krankenversicherung immer nur für den Teil des Vertrages gilt, der die Leistungen abdeckt, die man als Pflichtversicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung auch erhalten würde. Die Kosten für alle darüber hinaus gehenden Wahlleistungen hat der Versicherte, respektive der Arbeitnehmer, allein zu tragen.
Für den Arbeitgeber hat das den Vorteil, dass er in einem Großteil der Fälle von den oft äußerst günstigen Tarifen der privaten Krankenversicherungen profitiert. Für jüngere Menschen sind hier sogar Tarife auf dem Markt anzutreffen, bei denen der monatliche Beitrag sehr deutlich unter dem Beitrag für vergleichbare Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse liegt. Das Sparpotential für den Arbeitgeber ist vor allem dort sehr ausgeprägt, wo der junge und gesunde und möglichst männliche Arbeitnehmer ein Einkommen erzielt, dass knapp unterhalb oder etwas über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. In diesem Bereich sind die Differenzen zwischen den Wahltarifen der privaten Krankenkassen und den einkommensabhängigen Pflichtbeiträgen in der gesetzlichen Krankenkasse am größten.
Natürlich könnte der Arbeitgeber auch freiwillig mehr als fünfzig Prozent der Kosten der medizinischen Grundversorgung als Arbeitgeberanteil private Krankenversicherung zahlen. Das ist aber immer nur bis zur Höhe des bereits oben erwähnten Höchstzuschusses von 257,25 Euro möglich, die bei einem Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze bei einer Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse vom Arbeitgeber zu entrichten wären. Zahlt er darüber hinaus Zuschüsse aus, kann er sie steuerlich nicht als Kosten der Sozialversicherung für seine Angestellten geltend machen und muss diesen Anteil als eigenes Einkommen mit versteuern. Dieser Fall dürfte also in der Praxis schon aus rein ökonomischen Erwägungen nicht vorkommen.
Eine ähnliche Praxis wie beim Arbeitgeberanteil private Krankenversicherung gibt es auch bei der Pflegeversicherung, sofern der Arbeitnehmer diese Leistungen in den Vertrag der privaten Krankenversicherung mit einbezogen hat. Der derzeit gültige höchstmögliche Zuschussbetrag, der vom Arbeitgeber als Lohnnebenkosten steuerlich geltend gemacht werden könnte, beträgt 35,83 Euro, ist seit Mitte 2009 gültig und entspricht ebenfalls dem Anteil, den der Arbeitgeber für einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer an die gesetzliche Krankenkasse abführen müsste.
Ausnahmen beim Arbeitgeberanteil private Krankenversicherung gibt es bei den Studenten und Beamten. Studenten hilft man mit besonders günstigen Tarifen in der privaten und einem ermäßigten Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung, wobei hier nicht das Einkommen, sondern die vom Bundesministerium festgelegte Höhe des Bafögs zugrunde gelegt wird.
Beamte erhalten besondere Zuschüsse für Leistungen der medizinischen Versorgung, Prävention und Rehabilitation, die im Beamtenversorgungsgesetz geregelt sind. Das Bundesgesetz schafft dabei die Rahmenbedingungen, unter denen die Länder jeweils ihre eigenen Richtlinien zur Beihilfe entwickelt haben, die den Beamten für die Versorgung im Falle einer Krankheit und der Vorsorge mit einer Krankenversicherung zugebilligt werden.
Die Aufteilung der Beiträge bei der gesetzlichen Krankenversicherung sieht vor, dass zum normalen Beitragssatz, der im Basistarif inzwischen für alle Krankenversicherungen einheitlich festgelegt worden ist, 0,9 Prozent hinzu kommen, die vom Arbeitnehmer allein aufgebracht werden müssen. Der restliche Beitrag für die Krankenversicherung teilt sich gleichmäßig zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf. Sonderregelungen in der Sozialversicherung zur Verteilung der Beiträge zwischen Arbeitgeber und Versichertem werden überall dort angewendet, wo das versicherungspflichtige Einkommen des Arbeitnehmers die 800 Euro Grenze pro Monat nicht überschreitet. Hier kommt häufig das so genannte Gleitzonenmodell zur Anwendung, bei dem der Arbeitgeber einen deutlich höheren Anteil an den Kosten der Sozialversicherung übernehmen muss.
Schaut man sich die Statistiken der Entwicklung des Bruttonationaleinkommens seit 1960 an, dann stellt man fest, dass der Anteil der Nettolöhne und Gehälter ab 1976 kontinuierlich gesunken ist. Im Vergleich dazu ist die Belastung der Arbeitnehmer mit Beiträgen zur Sozialversicherung im Verhältnis zum Nettoeinkommen deutlich angestiegen, während die Belastungen der Arbeitgeber nahezu gleich geblieben sind. Dort spiegelt sich wieder, dass die Betragssätze der Krankenversicherung kontinuierlich gesteigert wurden. Das hat unter anderem auch dazu geführt, dass die Nettoeinkommen der Unternehmer deutlich auf Kosten der Arbeitnehmer gesteigert worden sind.
Was hat das mit dem Arbeitnehmeranteil private Krankenversicherung zu tun? Hier muss man wissen, dass der Arbeitnehmer, sofern er nicht einen individuellen Privatvertrag abschließt, im Basistarif bis zur Beitragsbemessungsgrenze voll zur Kasse gebeten wird. Das Sozialgesetzbuch in Verbindung mit dem deutschen Steuerrecht hat jedoch die Zuschüsse des Arbeitgebers ab Juli 2009 auf maximal 257,25 Euro festgelegt. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer auch nur dann diesen höchstmöglichen Zuschuss bekommt, wenn sein Beitrag für die private Krankenversicherung das Doppelte dieses Betrages übersteigt. Damit wäre keine gleichmäßige Verteilung der Kosten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer mehr gewährleistet, sondern der Arbeitnehmer würde einen höheren Anteil als die Hälfte der Beiträge plus die 0,9 Prozent vom Arbeitnehmer ohnehin allein zu tragenden Beiträge zahlen müssen.
Der höchstmögliche Arbeitgeberanteil private Krankenversicherung richtet sich immer nach den von den gesetzlichen Krankenkassen erhobenen Beiträgen bei einem Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Dabei muss man auch wissen, dass der Arbeitgeberanteil private Krankenversicherung immer nur für den Teil des Vertrages gilt, der die Leistungen abdeckt, die man als Pflichtversicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung auch erhalten würde. Die Kosten für alle darüber hinaus gehenden Wahlleistungen hat der Versicherte, respektive der Arbeitnehmer, allein zu tragen.
Für den Arbeitgeber hat das den Vorteil, dass er in einem Großteil der Fälle von den oft äußerst günstigen Tarifen der privaten Krankenversicherungen profitiert. Für jüngere Menschen sind hier sogar Tarife auf dem Markt anzutreffen, bei denen der monatliche Beitrag sehr deutlich unter dem Beitrag für vergleichbare Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse liegt. Das Sparpotential für den Arbeitgeber ist vor allem dort sehr ausgeprägt, wo der junge und gesunde und möglichst männliche Arbeitnehmer ein Einkommen erzielt, dass knapp unterhalb oder etwas über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. In diesem Bereich sind die Differenzen zwischen den Wahltarifen der privaten Krankenkassen und den einkommensabhängigen Pflichtbeiträgen in der gesetzlichen Krankenkasse am größten.
Natürlich könnte der Arbeitgeber auch freiwillig mehr als fünfzig Prozent der Kosten der medizinischen Grundversorgung als Arbeitgeberanteil private Krankenversicherung zahlen. Das ist aber immer nur bis zur Höhe des bereits oben erwähnten Höchstzuschusses von 257,25 Euro möglich, die bei einem Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze bei einer Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse vom Arbeitgeber zu entrichten wären. Zahlt er darüber hinaus Zuschüsse aus, kann er sie steuerlich nicht als Kosten der Sozialversicherung für seine Angestellten geltend machen und muss diesen Anteil als eigenes Einkommen mit versteuern. Dieser Fall dürfte also in der Praxis schon aus rein ökonomischen Erwägungen nicht vorkommen.
Eine ähnliche Praxis wie beim Arbeitgeberanteil private Krankenversicherung gibt es auch bei der Pflegeversicherung, sofern der Arbeitnehmer diese Leistungen in den Vertrag der privaten Krankenversicherung mit einbezogen hat. Der derzeit gültige höchstmögliche Zuschussbetrag, der vom Arbeitgeber als Lohnnebenkosten steuerlich geltend gemacht werden könnte, beträgt 35,83 Euro, ist seit Mitte 2009 gültig und entspricht ebenfalls dem Anteil, den der Arbeitgeber für einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer an die gesetzliche Krankenkasse abführen müsste.
Ausnahmen beim Arbeitgeberanteil private Krankenversicherung gibt es bei den Studenten und Beamten. Studenten hilft man mit besonders günstigen Tarifen in der privaten und einem ermäßigten Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung, wobei hier nicht das Einkommen, sondern die vom Bundesministerium festgelegte Höhe des Bafögs zugrunde gelegt wird.
Beamte erhalten besondere Zuschüsse für Leistungen der medizinischen Versorgung, Prävention und Rehabilitation, die im Beamtenversorgungsgesetz geregelt sind. Das Bundesgesetz schafft dabei die Rahmenbedingungen, unter denen die Länder jeweils ihre eigenen Richtlinien zur Beihilfe entwickelt haben, die den Beamten für die Versorgung im Falle einer Krankheit und der Vorsorge mit einer Krankenversicherung zugebilligt werden.




