Was versteht man unter Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung?

Laut der deutschen Sozialgesetzgebung sind die Aufwendungen zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung anteilig vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zu entrichten. Ursprünglich teilte sich diese Summe gleichmäßig zwischen beiden Parteien auf, doch im Zuge der Gesundheitsreform und den damit verbundenen Beitragsreformen muss der Arbeitnehmer 0,9 Prozent des Beitrages zur Krankenversicherung allein zahlen, während der Restbetrag nach wie vor gleichmäßig aufgeteilt wird.
 

Sobald der Arbeitnehmer auf Grund der Höhe seines Einkommens nicht mehr gezwungen ist, sich in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtig versichern zu lassen, kann er seine Krankenkasse völlig frei wählen. Ihm steht es also frei, einen Vertrag über eine freiwillig gesetzliche Versicherung abzuschließen oder sich bei einer privaten Krankenkasse versichern zu lassen. In beiden Fällen steht ihm der Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung zu, der im Übrigen auch für Angehörige ohne Einkommen gezahlt wird, die ansonsten beitragsfrei in die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden könnten.

Allerdings umfasst der Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung nicht alle Leistungen, die man in einem privaten Vertrag versichern kann. Auch muss der Vertrag über die private Krankenversicherung mindestens die Leistungen umfassen, die man bei einer Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse auch bekommen würde.

Für den Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung gelten Höchstbeträge. Sie errechnen sich aus den Beiträgen, die bei einem gleichen Einkommen bei der Pflichtversicherung fällig werden würden. Auch wurde im Sozialgesetzbuch festgeschrieben, dass der Arbeitgeberanteil private Krankenversicherung nur bis zu den geltenden Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Krankenkassen geltend gemacht werden kann. Für den Arbeitgeber bedeutet das, dass er zwar höhere Zuschüsse zahlen könnte, die den Höchstbetrag übersteigenden Anteile der Kosten steuerlich nicht als Aufwendungen für die Sozialversicherung der Angestellten berücksichtigt wird.
 

Bis zum 30. Juni 2009 konnte so pro Angestellten und Monat maximal 268,28 Euro angesetzt werden. Seit der gesetzlich verordneten Reduzierung der Beitragssätze, die zum 1. Juli 2009 wirksam wurde, kann der Arbeitgeber nur noch einen Höchstsatz von 257,25 Euro pro Angestellten als Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung zum Ansatz bringen. Auch bei der Pflegeversicherung gibt es einen solchen Höchstsatz, bis zu dem sich der Arbeitgeber mit Zuschüssen beteiligen kann. Er beträgt derzeit 35,83 Euro pro Monat.

Der Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung wird für die gesamte Laufzeit des Arbeitsvertrages gezahlt. Das heißt, er wird auch dann fällig, wenn der Arbeitnehmer Urlaub hat und während der zeit der Lohnfortzahlungspflicht wegen Krankheit von der Arbeit freigestellt ist. Auch in Zeiten der Kurzarbeit. Egal ob saisonal oder wirtschaftlich bedingt, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf den Erhalt der Arbeitgeberzuschüsse zur Sozialversicherung.
 

Dauert eine Krankheit über den Zeitraum der gesetzlich verankerten Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers hinaus an, erhält der Arbeitnehmer keinen Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung. Er muss den Beitrag dann allein aufbringen, was wiederum bedeutet, dass man diese Tatsache beim Ansatz des zu versichernden Krankentagegeldes unbedingt mit berücksichtigen sollte. Auch für die Zeit des Mutterschaftsurlaubs und des Erziehungsurlaubes, in dem Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse oder Erziehungsgeld vom Staat bezogen wird, entfällt der Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung. Auch das Fehlen einer Absicherung von Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Krankheit führt dazu, dass man den Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung verliert.

Ein immer wieder kritischer Fall ist, wenn der Arbeitnehmer seine Beiträge für die private Krankenversicherung nicht zahlen will oder kann. Gelangt dem Arbeitgeber zur Kenntnis, dass bei den Beiträgen zur Krankenversicherung ein Rückstand aufgelaufen ist, der die Höhe eines monatlichen Zuschusses übersteigt, räumt ihm der Gesetzgeber das Recht zur Kündigung ein. Das gilt auch für den Fall, dass die private Krankenversicherung von der Gesellschaft oder dem Arbeitnehmer gekündigt worden ist, ohne dass nachweisbar sofort ein Anschlussvertrag bei der gleichen oder einer anderen Gesellschaft abgeschlossen worden ist, der zumindest den Leistungskatalog des Basistarifs und den einer gesetzlichen Pflichtversicherung abdeckt. Seit 01.01.2009 gilt die Versicherungspflicht für alle. Eine Kündigung der privaten oder der gesetzlichen Krankenkasse wird erst gültig, wenn der Nachweis für die Anschlussversicherung vorgelegt wird.

Die Möglichkeiten, überhaupt eine private Krankenversicherung wählen zu können, hat der Gesetzgeber über die Einführung einer so genannten Versicherungspflichtgrenze geregelt. Sie liegt aktuell im Jahr 2009 bei einem Brutto Jahresentgelt von 48.600 Euro. Man müsste also pro Monat mehr als 4.050 Euro brutto verdienen, um eine private Krankenversicherung wählen zu können. Die Versicherungspflichtgrenze ist nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze identisch. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung liegt im Jahr 2009 bei einem Brutto Jahreseinkommen von 44.100 Euro, was einem monatlichen Brutto Einkommen 3.675 Euro entspricht. Dabei sollte man berücksichtigen, dass einmalige Leistungen wie Urlaubsgeld und 13. Monatsgehalt bei der Ermittlung des Bruttoentgeltes immer mit berücksichtigt werden.

Interessant ist die Frage, was mit dem erhaltenen Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung geschieht, wenn man während eines Versicherungsjahres keine Leistungen in Anspruch nehmen musste und Teile der gezahlten Beiträge von der Krankenversicherung als Bonus wieder an den Versicherten ausgezahlt werden. Diese darf der Versicherte in vollem Umfang im eigenen Geldbeutel behalten, denn der Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung bleibt ihm in vollem Umfang erhalten. Schon aus diesem Grund kann es lukrativ sein, bei einem Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze eine private Krankenversicherung zu wählen. Außerdem kann man sich durch Wahltarife zusätzliche Leistungen sichern, die man so weder im Basistarif noch bei der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse erhalten würde.

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