Abdingung

Grundlegend ist unter dem Begriff Abdingung eine Sonderbestimmung zwischen Arzt und Patient u verstehen. Meist werden für die Behandlung etwas höhere Kosten veranschlagt, als dies die Gebührenordnung der Ärztekammer vorsieht. Eine vollständige Umgehung dieser Gebührenordnung war bis zum Jahr 1982 durch eben diese Abdingung möglich, denn die Ärzte ohne Weiteres Pauschalkosten abrechnen. Diese uneingeschränkte Vertragsfreiheit (Abdingung) zwischen Patient und Arzt, wurde 1982 durch die amtliche Gebührenordnung eingeschränkt. Seit diesem Zeitpunkt ist es nicht mehr möglich, dass Ärzte willkürliche Honorare erheben können. Eine weitere Bedingung ist, dass der Arzt die Pflicht hat, mit dem Patienten ein persönliches Gespräch geführt haben muss, also ein persönliches Beratungsgespräch stattgefunden haben muss, damit die Abdingung rechtskräftig ist.