Äquivalenzprinzip
Bei den Beiträgen der privaten Krankenversicherung handelt es sich um ganz individuelle Beiträge, welche sich an den persönlichen Voraussetzungen des Versicherten orientieren. So fließen Vorerkrankungen, Alter und Geschlecht bei der Beitragsfestlegung während des Eintritts in die private Krankenversicherung ein. Bei dieser Art der Beitragsfindung handelt es sich um ein so genanntes Äquivalenzprinzip, das heißt, dass die Beiträge jeweils individuell für jeden Versicherten errechnet werden. Im Gegensatz zum Äquivalenzprinzip der privaten Krankenversicherungen steht das Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherungen, dass sich die Höhe der Beiträge lediglich am monatlichen Einkommen des Versicherten orientieren.




